Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

M&N Facility Services
Bahnhofplatz 9a
6130 Willisau
Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von M&N Facility Services gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Auftraggebern.

Dies betrifft insbesondere:

  • Umzugs- und Endreinigungen
  • Unterhaltsreinigungen
  • Grundreinigungen
  • Fenster- und Glasreinigungen
  • Baureinigungen
  • Büro- und Gewerbereinigungen
  • Hauswartungen
  • Garten- und Umgebungspflege
  • Räumungen
  • Spezialreinigungen
  • sowie weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen

Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen in einer Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor, soweit ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

Eine Anfrage über die Website, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder auf anderem Weg ist grundsätzlich unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte oder ein konkretes Angebot von M&N Facility Services annimmt und der Auftrag durch M&N Facility Services bestätigt wird.

Eine Annahme kann insbesondere erfolgen durch:

  • schriftliche Bestätigung;
  • E-Mail;
  • SMS;
  • WhatsApp;
  • elektronische Auftragsbestätigung;
  • ausdrückliche mündliche Zustimmung;
  • oder eine andere eindeutige Zustimmung zum angebotenen Auftrag.

Mit der Annahme der Offerte beziehungsweise der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die Möglichkeit hatte, die geltenden AGB einzusehen, und diese akzeptiert.

Änderungen oder Ergänzungen nach erfolgter Auftragsbestätigung gelten nur, wenn diese von M&N Facility Services bestätigt wurden.

3. Offerten und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder einer anderweitig nachweisbar getroffenen Vereinbarung.

Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind Bestandteil des Auftrags.

Leistungen, welche nicht in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung enthalten sind, gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen.

Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten gewünscht oder festgestellt, welche aufgrund des tatsächlichen Zustandes des Objekts erforderlich werden und bei der Offertstellung nicht erkennbar oder nicht angegeben waren, kann M&N Facility Services diese nach Absprache zusätzlich verrechnen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • aussergewöhnlich starken Verschmutzungen;
  • übermässigen Kalkablagerungen;
  • Nikotin-, Fett- oder anderen hartnäckigen Rückständen;
  • Kleberückständen;
  • Bau- oder Farbrückständen;
  • zusätzlichen Räumen oder Flächen;
  • nicht angegebenen Balkonen, Kellern, Estrichen oder Nebenräumen;
  • stark verschmutzten Geräten;
  • oder sonstigem deutlich erhöhtem Aufwand.

M&N Facility Services ist nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, welche das Material beschädigen könnten oder aus fachlicher Sicht nicht sachgerecht durchgeführt werden können. 

4. Angaben und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Offerte und Ausführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen.

Der Kunde muss insbesondere über aussergewöhnliche Verschmutzungen, empfindliche Materialien, vorhandene Schäden, spezielle Beschichtungen sowie sonstige Besonderheiten informieren, soweit ihm diese bekannt sind.

Der Kunde stellt sicher, dass M&N Facility Services zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhält.

Notwendige Schlüssel, Zugangscodes oder andere Zugangsmittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Wasser und Strom müssen, soweit für die vereinbarte Arbeit erforderlich, am Einsatzort verfügbar sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kann eine Dienstleistung aufgrund fehlenden Zugangs, fehlender Voraussetzungen oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, können die bereits entstandenen Aufwendungen und der nachweisbare Ausfallschaden in Rechnung gestellt werden.

5. Preise

Es gelten die in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Bei Pauschalangeboten gilt der vereinbarte Pauschalpreis für den in der Offerte festgehaltenen Leistungsumfang und für den Zustand des Objekts, welcher bei der Offertstellung angegeben beziehungsweise erkennbar war.

Eine Pauschale bedeutet nicht, dass nachträglich gewünschte oder ursprünglich nicht angegebene Zusatzarbeiten ohne zusätzliche Vergütung ausgeführt werden müssen.

Individuelle Rabatte, Sonderpreise oder Preisnachlässe gelten ausschliesslich für den jeweiligen Auftrag und begründen keinen Anspruch auf dieselben Konditionen bei zukünftigen oder anderen Aufträgen.

6. Zahlung und Vorauszahlung

Die Zahlungsart wird in der Offerte, Auftragsbestätigung oder individuell mit dem Kunden vereinbart.

M&N Facility Services kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:

  • Vorauszahlung;
  • Banküberweisung;
  • QR-Rechnung;
  • Barzahlung;
  • TWINT;
  • oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Zahlungsart.

M&N Facility Services ist berechtigt, bei Umzugsreinigungen, grösseren Aufträgen, Neukunden oder aus anderen sachlichen Gründen eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

Wurde Barzahlung nach der Wohnungsabgabe vereinbart, ist der vereinbarte Betrag unmittelbar nach erfolgreicher Abgabe fällig.

Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug können die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie angemessene tatsächlich entstandene Mahn- und Inkassokosten verlangt werden.

7. Terminreservationen, Stornierungen und Verschiebungen

Nach erfolgter Auftragsbestätigung reserviert M&N Facility Services für den Auftrag insbesondere Personal, Fahrzeuge, Geräte, Material und Arbeitszeit.

Stornierungen und Terminverschiebungen sind M&N Facility Services möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen.

Bei einer Stornierung oder kurzfristigen Terminverschiebung können bereits entstandene Kosten sowie ein nachweisbarer Ausfallschaden verrechnet werden.

Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  • bereits aufgebotenes Personal;
  • bereits gebuchte Temporärmitarbeiter;
  • Material- und Beschaffungskosten;
  • Fahrzeug- und Transportkosten;
  • reservierte Arbeitszeit;
  • nicht mehr anderweitig belegbare Termine;
  • sowie sonstige unmittelbar durch die Stornierung entstandene Kosten.

Ersparte Aufwendungen werden entsprechend berücksichtigt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der Auftrag aus Gründen, welche M&N Facility Services nicht zu vertreten hat, nicht wie vereinbart durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

8. Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie

Die Abnahmegarantie gilt ausschliesslich bei Umzugs- oder Endreinigungen, bei denen diese ausdrücklich in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

Die Abnahmegarantie bezieht sich ausschliesslich auf die im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Reinigungsarbeiten.

Sie bedeutet, dass M&N Facility Services berechtigte Reinigungsmängel, welche bei der offiziellen Wohnungsabgabe festgestellt werden und dem vereinbarten Leistungsumfang zuzuordnen sind, ohne zusätzliche Reinigungskosten nachbessert.

Beanstandungen bei der Wohnungsabgabe

Beanstandungen sind M&N Facility Services bei der Wohnungsabgabe beziehungsweise unmittelbar nach ihrer Feststellung mitzuteilen.

M&N Facility Services muss die Möglichkeit erhalten, die beanstandeten Stellen zu beurteilen und bei einer berechtigten Beanstandung selbst nachzubessern.

Ist M&N Facility Services bei der Wohnungsabgabe nicht persönlich anwesend, sind Beanstandungen möglichst unmittelbar schriftlich mitzuteilen und, soweit möglich, mit Fotos zu dokumentieren.

Erfolgreiche Wohnungsabgabe

Wird die Wohnung durch die zuständige Vermieterschaft, Verwaltung, Eigentümerschaft oder eine andere für die Abnahme zuständige Person ohne entsprechende Reinigungsbeanstandung übernommen, gilt die Abnahmegarantie hinsichtlich der bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbaren Reinigungsleistungen grundsätzlich als erfüllt.

Wird die Wohnung anschliessend an eine Nachmieterschaft übergeben und die Reinigung akzeptiert, gilt der Reinigungsauftrag ebenfalls grundsätzlich als abgeschlossen, soweit keine berechtigten, zuvor nicht erkennbaren Mängel vorliegen.

Die Abnahmegarantie stellt keine zeitlich unbegrenzte Nachreinigungsgarantie dar.

Später erkennbare Mängel

Mängel, welche bei einer ordnungsgemässen Wohnungsabgabe nicht erkennbar waren und erst später festgestellt werden konnten, sind M&N Facility Services nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.

M&N Facility Services ist auch in diesem Fall zuerst die Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung einzuräumen.

Nicht von der Abnahmegarantie umfasst

Nicht unter die Abnahmegarantie fallen insbesondere:

  • Leistungen ausserhalb des vereinbarten Auftragsumfangs;
  • bereits bestehende Schäden;
  • normale Abnutzungen;
  • Verfärbungen;
  • Materialschäden oder Materialmängel;
  • beschädigte oder abgenutzte Silikonfugen;
  • Kratzer oder dauerhafte Verfärbungen;
  • Kalk oder Rückstände, welche sich ohne Beschädigung des Materials nicht vollständig entfernen lassen;
  • Klebstoff-, Farb- oder andere Rückstände, deren Entfernung eine Beschädigungsgefahr mit sich bringt;
  • technische oder bauliche Mängel;
  • Reparaturarbeiten;
  • sowie Leistungen, deren fachgerechte Ausführung eine Beschädigung des vorhandenen Materials verursachen könnte.

Nachträgliche Verschmutzungen

Die Abnahmegarantie gilt nicht für Verschmutzungen oder Veränderungen, welche nach Abschluss der Reinigung verursacht wurden, insbesondere durch:

  • Kunden;
  • Nachmieter;
  • Umzugsunternehmen;
  • Handwerker;
  • Verwaltungen;
  • Eigentümer;
  • Drittpersonen;
  • Tiere;
  • erneute Nutzung der Räumlichkeiten;
  • oder weitere Arbeiten im Objekt.

M&N Facility Services kann nicht für den Zustand des Objekts nach Eingriffen oder Arbeiten Dritter verantwortlich gemacht werden.

9. Nachbesserungen und Beanstandungen

M&N Facility Services nimmt berechtigte Beanstandungen ernst und strebt eine schnelle und unkomplizierte Lösung an.

Beanstandungen müssen konkret bezeichnet werden und sich auf den vereinbarten Leistungsumfang beziehen.

Auf Verlangen sind Fotos oder andere geeignete Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit diese zur Beurteilung der Beanstandung erforderlich sind.

Bevor der Kunde eine Drittperson mit der Behebung eines behaupteten Reinigungsmangels beauftragt oder eigenständig kostenpflichtige Massnahmen veranlasst, ist M&N Facility Services grundsätzlich die Gelegenheit einzuräumen, den behaupteten Mangel selbst zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.

Nach ordnungsgemässer und erfolgreicher Nachbesserung gilt die entsprechende Beanstandung als erledigt.

Bereits akzeptierte oder ordnungsgemäss nachgebesserte Leistungen begründen keinen Anspruch auf wiederholte kostenlose Reinigung derselben Stelle, sofern kein weiterer berechtigter Mangel vorliegt.

M&N Facility Services ist nicht verpflichtet, unbegrenzt zusätzliche Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs auszuführen.

10. Kulanz und freiwillige Zusatzleistungen

Leistungen, welche nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind und von M&N Facility Services freiwillig und kostenlos ausgeführt werden, gelten als Kulanzleistung.

Eine Kulanzleistung:

  • stellt keine Anerkennung eines Mangels dar;
  • stellt keine Anerkennung einer Rechtspflicht dar;
  • erweitert den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht;
  • und begründet keinen Anspruch auf dieselbe oder eine vergleichbare kostenlose Leistung in Zukunft.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn M&N Facility Services aus Kundenfreundlichkeit zusätzliche Reinigungsarbeiten, Maschinenarbeiten, Nachreinigungen oder sonstige Arbeiten übernimmt.

11. Unterhaltsreinigung und wiederkehrende Dienstleistungen

Bei regelmässigen Unterhaltsreinigungen, Büroreinigungen, Hauswartungen oder vergleichbaren wiederkehrenden Dienstleistungen gelten der vereinbarte Reinigungs- beziehungsweise Leistungsplan und die individuell vereinbarten Intervalle.

Änderungen des Umfangs, der Häufigkeit oder der Einsatzzeiten bedürfen einer gegenseitigen Vereinbarung.

Zusätzliche Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Leistungsplans können separat verrechnet werden.

Kündigungsfristen für wiederkehrende Aufträge richten sich nach der individuellen Vereinbarung beziehungsweise Auftragsbestätigung sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

12. Baureinigung und Arbeiten nach Handwerkern

Bei Baureinigungen muss der Kunde dafür sorgen, dass die vereinbarten Bereiche zum Reinigungstermin zugänglich und soweit erforderlich für die Reinigung freigegeben sind.

Noch laufende Arbeiten anderer Unternehmen oder Handwerker können den Reinigungserfolg beeinträchtigen und zusätzliche Verschmutzungen verursachen.

Für Verschmutzungen, Schäden oder Veränderungen, welche nach unserer Reinigung durch nachfolgende Arbeiten anderer Unternehmen oder Personen entstehen, übernimmt M&N Facility Services keine Verantwortung.

Material-, Farb-, Silikon-, Zement-, Klebstoff- oder andere Baurückstände werden nur entfernt, soweit dies fachgerecht und ohne unverhältnismässiges Beschädigungsrisiko möglich ist.

13. Empfindliche Materialien und bestehende Schäden

M&N Facility Services arbeitet materialgerecht und mit der üblichen fachlichen Sorgfalt.

Bereits vorhandene Schäden, Materialermüdungen, Abnutzungen, lockere Bauteile, beschädigte Beschichtungen, poröse Oberflächen oder vergleichbare Vorschäden können durch eine Reinigung sichtbar werden oder sich trotz fachgerechter Arbeitsweise verändern.

M&N Facility Services haftet nicht für bereits bestehende Schäden oder Eigenschaften des Materials, welche nicht durch die Reinigung verursacht wurden.

Besteht bei einer gewünschten Behandlung ein erkennbares Risiko einer Beschädigung, kann M&N Facility Services die Ausführung ablehnen oder nach Rücksprache mit dem Kunden eine alternative Vorgehensweise wählen.

14. Haftung

M&N Facility Services haftet für Schäden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung setzt insbesondere voraus, dass ein Schaden nachweislich durch M&N Facility Services beziehungsweise eine von ihr eingesetzte Person verursacht wurde und ein entsprechender rechtlicher Haftungsgrund besteht.

Bereits bestehende Schäden, normale Abnutzung, Materialfehler, Materialermüdung oder Schäden aufgrund ungeeigneter beziehungsweise vorgeschädigter Oberflächen fallen nicht in die Verantwortung von M&N Facility Services, soweit diese nicht durch eine pflichtwidrige Handlung von M&N Facility Services verursacht wurden.

Festgestellte Schäden sollen M&N Facility Services nach ihrer Entdeckung unverzüglich gemeldet werden, damit Ursache und Umfang zeitnah geprüft und dokumentiert werden können.

Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

15. Vertraulichkeit von Offerten und individuellen Preisen

Offerten, Preisberechnungen, Rabatte, Sonderkonditionen und individuell vereinbarte Preise von M&N Facility Services sind für den jeweiligen Kunden und den betreffenden Auftrag bestimmt.

Da Preise insbesondere von folgenden Faktoren abhängen können:

  • Objektgrösse;
  • Zustand des Objekts;
  • Verschmutzungsgrad;
  • Leistungsumfang;
  • Termin;
  • Personalaufwand;
  • Anfahrtsweg;
  • benötigte Maschinen;
  • Material;
  • Zusatzleistungen;
  • sowie individuell vereinbarten Rabatten,

können die Preise verschiedener Kunden und Objekte unterschiedlich ausfallen.

Der Preis eines anderen Kunden oder eines anderen Objekts begründet deshalb keinen Anspruch auf denselben Preis, Rabatt oder dieselben Konditionen.

Individuelle Offerten, Preisberechnungen, Rabatte und Sonderkonditionen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung von M&N Facility Services nicht öffentlich verbreitet oder an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

Davon ausgenommen ist eine Weitergabe, die zur Durchführung des Auftrags oder zur Wahrnehmung berechtigter rechtlicher oder vertraglicher Interessen erforderlich ist.

16. Vertraulichkeit der geschäftlichen Kommunikation

Nicht öffentlich bestimmte Kommunikation zwischen M&N Facility Services und dem Kunden ist vertraulich zu behandeln.

Dies betrifft insbesondere:

  • WhatsApp-Nachrichten;
  • SMS;
  • E-Mails;
  • Chatverläufe;
  • Sprachmitteilungen;
  • Fotos;
  • Dokumentationen;
  • Offerten;
  • Rechnungen;
  • sowie Screenshots daraus.

Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte ohne Zustimmung von M&N Facility Services ist nicht gestattet, soweit kein berechtigter Grund oder keine gesetzliche Berechtigung beziehungsweise Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

Zulässig bleibt insbesondere eine notwendige Weitergabe an:

  • Vermieterschaften;
  • Verwaltungen;
  • Eigentümerschaften;
  • Versicherungen;
  • Rechtsvertretungen;
  • Gerichte;
  • Behörden;
  • sowie andere unmittelbar mit dem jeweiligen Auftrag oder einer rechtlichen Auseinandersetzung befasste Personen oder Stellen.

Diese Bestimmung bezweckt den Schutz vertraulicher geschäftlicher Kommunikation und verhindert nicht die Wahrnehmung gesetzlicher Rechte.

17. Dokumentation

M&N Facility Services ist berechtigt, den Zustand eines Objekts vor, während und nach der Leistungserbringung durch Fotos oder andere geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren, soweit dies zur Durchführung des Auftrags, Qualitätssicherung, Beweissicherung oder Bearbeitung von Beanstandungen erforderlich ist.

Solche Aufnahmen werden nicht ohne entsprechende Berechtigung zu Werbe- oder anderen sachfremden Zwecken veröffentlicht.

Personenbezogene Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.

18. Verhalten und Kommunikation bei Beanstandungen

M&N Facility Services legt Wert auf eine sachliche, faire und respektvolle Zusammenarbeit.

Dasselbe wird von Kundinnen und Kunden erwartet.

Berechtigte Beanstandungen werden geprüft und im Rahmen der vereinbarten Leistungen sowie der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Verpflichtungen bearbeitet.

Nach erfolgreicher Wohnungsabgabe, erfolgter Abnahme beziehungsweise ordnungsgemässer Erledigung einer berechtigten Nachbesserung gilt der betreffende Punkt als abgeschlossen, sofern kein weiterer berechtigter, zuvor nicht erkennbarer Mangel vorliegt.

Wiederholte Forderungen nach zusätzlichen kostenlosen Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs begründen keinen Anspruch auf weitere Leistungen.

19. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann M&N Facility Services eine Leistung aufgrund eines Ereignisses, welches ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, besteht für die dadurch verursachte Verzögerung grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Hierzu können insbesondere zählen:

  • Naturereignisse;
  • schwere Verkehrsstörungen;
  • behördliche Massnahmen;
  • Unfälle;
  • aussergewöhnliche Krankheitsausfälle;
  • Strom- oder Wasserausfälle;
  • sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

M&N Facility Services informiert den Kunden nach Möglichkeit unverzüglich und bemüht sich um eine angemessene Ersatzlösung beziehungsweise einen Ersatztermin.

20. Änderungen der AGB

M&N Facility Services kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anpassen.

Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gelten grundsätzlich die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Fassung, sofern die Parteien nicht nachträglich ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Soweit gesetzlich zulässig und kein zwingender Gerichtsstand entgegensteht, ist Gerichtsstand am Sitz von M&N Facility Services.

M&N Facility Services
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Telefon: +41 77 286 22 73
E-Mail: info@mn-facilityservices.ch
Website: www.mn-facilityservices.ch